Zweckentfremdungsverordnung unnütz für Braunschweig

0
119


Die Fraktion Die Linke hatte in der Ratssitung im November 2015 einen Antrag zu Wiedereinführung der sogenannten Zweckentfremdungsverordnung eingebracht. Diese Verordnung soll verhindern, dass Wohnraum z.B. für gewerbliche Zwecke entfremdet wird und sich damit die Wohnraumsituation weiter verschärft. Grundsätzlich hört sich das zunächst ganz plausibel an, geht aber an den Realitäten vorbei. Bei starker Wohnraumnachfrage, tritt der genau umgekehrte Effekt ein: alle die es irgendwie ermöglichen können, versuchen Wohnraum zu schaffen, um ihn vermieten oder verkaufen zu können.

Darüber hinaus ist in Braunschweig auch kein Fall bekannt, wo dringend benötigter Wohnraum umgewandelt wurde. Insofern ist die Forderung aus meiner Sicht ein unnütze Gängelung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein