Oberbürgermeister Ulrich Markurth hat heute den Rat darüber informiert, dass er eine Haushaltssperre gem. §30 GemHKV für das laufende Haushaltsjahr 2015 erlassen hat (DS 15-00847).
Die Sperre betrifft sämtliche Aufwandsbudgets und beläuft sich vorläufig auf 10% der Ansatzhöhe. Ausgenommen hiervor sind Auszahlungen für Investitionen, Instandhaltungsmaßnahmen sowie für Finanzierungstätigkeit. Weiterhin sind Aufwendungen, mit einer rechtlichen Verbindlichkeit, z.B. bei geschlossenen Verträgen oder Zuwendungsbescheiden nicht betroffen.
Je schneller die VW-Krise in ruhiges Fahrwasser kommt, je besser werden auch die Prognosen für die Gewerbesteuereinnahmen ausfallen. Positive Entwicklungen sind für 2016 jedoch nicht zu erwarten. Tendenziell müssen sich alle darauf einstellen, den Gürtel in Braunschweig enger zu schnallen.