Warum das kommunale Wahlrecht für Migranten kein „Mehr“ an Partizipation ist

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Integrationspolitik ist ein heißes Eisen, das zeigt die aktuelle Diskussion um die Äußerungen des ehemaligen Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin. Nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene gibt es viele Fettnäpfchen, denen man sich nur allzu leicht aussetzen kann, aber vielleicht auch muss. Es gilt eine hohe Sensibilität an den Tag zu legen, wenn es um die Lebenssituation von Migrantinnen und Migranten geht.

Als neues Thema in diesem Bereich haben insbesondere die Linkspolitiker einiger Parteien das kommunale Wahlrecht für Migranten entdeckt. Dabei geht es um die Forderung, dass Migranten, die schon lange Zeit fest an einem Ort wohnen, aber keine Deutsche Staatsbürgerschaft haben, vor Ort mitbestimmen sollen, wer sie regiert. Sie sollen quasi ein auf ihren Lebensmittelpunkt orientiertes Wahlrecht erhalten. Diese Forderung ist nicht ganz so neu, wie manche Linke es gerne hätten. In einigen Städten gibt es nun Initiativen, in denen insbesondere linksorientierte Kräfte versuchen Resolutionen zu verabschieden, in denen man sich eben genau für dieses Wahlrecht ausspricht.

Von den über 12.000 Städten in Deutschland haben sich bislang sehr überschaubare 33 Städte zu einer solchen Resolution entschlossen, mehrheitlich SPD-regiert. Unbeachtet der rechtlichen Sachlage – das Grundgesetz müsste hierfür geändert werden – gibt es auch ganz klare politische Gesichtspunkte, die gegen ein solches kommunales Wahlrecht sprechen.

Es ist die Frage nach dem richtigen Weg in der Integrationspolitik. Meines Erachtens sollte oberstes Ziel der Integrationsbemühungen das Erreichen der Deutschen Staatsbürgerschaft sein. Die Staatsbürgerschaft bietet alle Rechte und Pflichten, die ein Bürger unseres Landes genießen darf und erfüllen muss. Ein essentielles Recht und ein hohes Gut in der Demokratie ist das Wahlrecht. Es darf nicht zum Spielball derer werden, von denen wir nicht wissen, ob sie zu den Grundpfeilern unserer Demokratie stehen und zu den Inhalten unseres Grundgesetzes. Im Rahmen des Einbürgerungsprozesses, wird auch auf diese Fragestellungen abgestellt und nur so ist es gewährleistet, dass Mirgranten zumindest Kenntnis vom Grundgesetz und unseren Werten erlangen. Einzige Ausnahme im Wahlrecht besteht zur Zeit für EU-Bürger die in Deutschland leben. Eine weitere Aushölung dieses Grundrechtes darf es nicht geben.

Was hätten wir als Gesellschaft gewonnen, wenn Migranten kommunale Parlamente wählen dürften und warum bitte, werden diese Migranten keine Deutschen Staatsbürger, wenn sie unbedingt wählen wollen? Das ist die Vorstellung von Partizipation von Linkspartei, SPD und B90/Grüne, aber nicht die der CDU. Ich denke alle in der Gesellschaft haben begriffen, dass wir ohne Mirgranten keine Zukunft haben, aber um den Weg der Integration wird man noch streiten dürfen. Ohne verpflichtende Gegenleistungen in der Integration geht es nicht. Das kommunale Wahlrecht für Migranten ist pure Augenwischerei und führt zu keiner Integration.

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