Sind Flashmobs überall erlaubt, nur weil sie Flashmobs sind?

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Der gemeine Flashmob, als dessen Erfinder der Journalist Bill Wasik gilt, ist eine spontane Versammlung wildfremder Menschen an einem Ort, um irgendeine mehr oder weniger sinnlose Handlung auszuführen. Die Organisation läuft über das Internet. Früher oft lustig, weil neu, sind solche Aktionen heute eher langweilig, weil eben nicht mehr neu.

Vor dem Hintergrund des Picknick-Flashmobs auf dem Braunschweiger Schlossplatz und der damit verbundenen zahlreichen Diskussionen im Internet (sogar Spiegel-Online berichtete darüber), muss man sich schon die Frage stellen, worin eigentlich der Unterschied zwischen einem Flashmob und irgendeiner anderen Veranstaltung besteht. Die gibt es nämlich gar nicht. Ein Flashmob ist eine virtuell geplante, aber in der Realität umgesetzte Veranstaltung. Was dann dort tatsächlich von den Teilnehmern gemacht wird, wie lange es dauert und wie viele teilnehmen, spielt zunächst keine Rolle. Derjenige, der zu einem Flashmob mobilisiert, ist der Veranstalter, ohne ihn würde es ja nicht stattfinden. Mit Flashmobs sind i.d.R. auch keine politischen Aussagen verbunden, höchstens sozialkritische (Lemminge-Effekt). Deshalb ist auch die Aufregung bei vielen Internetnutzern und Aktivisten nicht nachvollziehbar, die sich beschwert haben über die Reaktionen der Stadtverwaltung. Warum soll jemand der einen Flashmob organisiert bzw. dazu aufruft, besser gestellt sein, als irgendein anderer Veranstalter der genau am gleichen Ort und zur gleichen Zeit, ein wie auch immer geartetes Event plant? Wo liegt der Unterschied? Es gibt ihn nicht.

Aber es gibt eine gewisse Naivität der Netz-Aktivisten, was den Transfer von virtuellen Gepflogenheiten in die reale, mit Gesetzen und Verordnungen geregelte Welt betrifft. Als würde es sich beim Internet um eine eigene Welt, mit eigenen individuellen Werten handeln. Diese Naivität wird auch bei der Diskussion zum Thema Reglementierung und Zensur im Internet an den Tag gelegt. Das Internet ist schon lange in vielen Bereichen nicht mehr rechtsfreier Raum, wie noch in den 90er Jahren behauptet. Fernabsatzgesetz, Teledienste- und Teledienste-Datenschutzgesetz, Mediendienstestaatsvertrag, Informations- und Kommunikationsdienstegesetz usw. gelten schon lange in Internet und ermöglichen die alltäglichen Annehmlichkeiten, wie z.B. Online-Shopping, Online-Banking u.v.m.. Wen wundert es da, dass nun auch im Strafrechtsbereich nach Möglichkeiten gesucht wird, um die realen Gesetze in die virtuelle Welt zu bringen. Allerdings erfolgt die Umsetzung oftmals eher unprofessionell, von internet-unaffinen Menschen – zugegeben. Wer allerdings glaubt ohne Gesetze könnten Menschen besser zusammen leben, der irrt sich. Das würde in Anarchie enden und da gewinnt immer nur der Stärkere, fast so wie beim Film „Mad Max“.

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