Wird der Mindestlohn im Taxengewerbe eingehalten?

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Taxistand / Foto:Fabian Börner
Taxenstand / Foto: Fabian Börner Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt. In Bezug darauf wurde auch der Taxentarif in Braunschweig erheblich (um ca. 25%) erhöht. Deshalb gab es schon früh im Wirtschaftsausschuss die Bitte an die Verwaltung nachzuprüfen, ob der Mindestlohn im Braunschweiger Taxengewerbe auch eingehalten wird.

In Abstimmung mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. und Vertretern des örtlichen Taxengewerbes, hat die Verwaltung nun mitgeteilt (Nr.15-00488), dass der zu betrachtende Zeitraum von einem Jahr ab dem 1. März 2015 beginnen soll. Ein Ergebnis ist folglich im April 2016 zu erwarten.

Mit der Untersuchung soll Klarheit darüber erzielt werden, ob die Tariferhöhung auch gerechtfertigt war. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns liegt beim Zoll.

(Foto:Fabian Börner/ Taxistand / Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode)

1 Kommentar

  1. Letztendlich bedarf die Mindestlohneinführung auch jetzt noch einer ständigen Kontrolle, denn es wird sicherlich den ein oder anderen geben, der versuchen wird, drum herum zu kommen. Das sollte verhindert werden.

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