Fernwärmezwang nicht vor Herbst 2008

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Der Fernwärmezwang erregt die Gemüter. Insbesondere in den zukünftigen Anschlussbereichen Innenstadt und Östliches Ringgebiet. Dabei steht außer Zweifel, dass Fernwärme die zur Zeit sinnvollste in der Fläche erprobte und daher einsetzbare Technologie ist, die einen positiven Beitrag für den Klima- und Umweltschutz leisten kann. Aus diesem Grunde ist die Fernwärme auch im Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum integrierten Energie- und Klimaprogramm berücksichtigt. Ein Ziel im Maßnahmenpaket ist demnach die Umstellung auf Nah- oder Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung. Hierzu sind umfangreiche Subventionen geplant, die natürlich erst nach Änderung der jeweiligen Gesetze fließen werden.

Worin liegt aber das Problem in Braunschweig? – Schließlich kann man sich ja bereits heute freiwillig an die Fernwärme anschließen lassen, wenn die Leitungen vor dem Haus liegen.
Aber gerade darin liegt das Problem: Das Leitungsnetz für Fernwärme ist bei weitem nicht in dem Maße ausgebaut, der nötig wäre, um einen relevanten Beitrag im Rahmen des Klima- und Umweltschutzes leisten zu können. Die Investitionen hierfür wären ohne rentable Gegenrechnung des Energieversorgers nicht leistbar. Insofern kann aber nur ein Anschlusszwang sicherstellen, dass sowohl die Ziele des Umweltschutzes und vor allem des Schutzes unserer Gesundheit, als auch der Ausbau des Leitungsnetzes im nötigen Umfang realisiert werden. Voraussetzung hierfür ist aber immer noch ein Modell des Energieversorgers, dass es Haus- und Wohnungseigentümern ermöglicht, sich kostengünstig an die Fernwärme anschließen zu lassen oder alternativ entsprechende Übergangszeiten in Anspruch nehmen zu können, die bei 15-20 Jahren liegen müßten.

Aus meiner Sicht, ist eine Entscheidung über die Fernwärmesatzung – aufgrund der Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene – nicht vor Herbst 2008 zu erwarten.

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